Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.09.2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Erbringung von Beratungs-, Organisations- und Vermittlungsdienstleistungen durch EPION VERMITTLUNG UND BERATUNG (nachfolgend „EPION“ oder „Hizmet Veren“).

(2) Die Dienstleistungen von EPION richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzrechte unberührt.

(3) Das vom Kunden ausgefüllte und übermittelte Dienstleistungsanfrage- und Voranmeldeformular dient ausschließlich der Erfassung des Dienstleistungswunsches sowie der für die Vorprüfung erforderlichen Angaben. Die Unterzeichnung oder Übermittlung dieses Formulars begründet für sich allein weder einen Beratungsvertrag noch eine Zahlungspflicht.

(4) Der Vertragsschluss richtet sich nach § 2 dieser AGB sowie nach den Bestimmungen des dem Kunden übermittelten individuellen Dienstleistungsvertrages.

(5) Individuelle Vertragsabreden zwischen EPION und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.


§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsbeginn

(1) Kunden können über das Online-Formular, per E-Mail, telefonisch, über elektronische Kommunikationsmittel oder auf sonstigem Wege eine unverbindliche Anfrage an EPION richten. Eine solche Anfrage stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

(2) Im Anschluss kann ein unverbindliches Erstgespräch stattfinden. Zur weiteren Prüfung kann der Kunde ein Dienstleistungsanfrage- und Voranmeldeformular sowie gegebenenfalls weitere für die Vorprüfung erforderliche Angaben oder Unterlagen an EPION übermitteln.

Die Übermittlung, Unterzeichnung oder Bearbeitung dieser Unterlagen begründet für sich allein noch keinen Beratungsvertrag und keine Zahlungspflicht.

(3) Nach positiver Prüfung der Dienstleistungsanfrage übermittelt EPION dem Kunden den individuellen Dienstleistungsvertrag, die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular sowie die entsprechende Rechnung in elektronischer Form.

Die Übermittlung dieser Unterlagen stellt das Vertragsangebot von EPION dar.

(4) Der Kunde nimmt das Vertragsangebot durch Zahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Beratungsentgelts an.

Der Vertrag kommt mit Eingang der Zahlung auf dem Bankkonto von EPION zustande.

Die bloße Ausstellung oder Übersendung einer Rechnung begründet für sich allein noch keinen Vertrag.

(5) Eine nach Zahlung zusätzlich an EPION übermittelte, vom Kunden unterzeichnete Ausfertigung des individuellen Dienstleistungsvertrages dient der schriftlichen Bestätigung und Dokumentation des bereits zustande gekommenen Vertrages.

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses wird durch die spätere Übermittlung der unterzeichneten Vertragsausfertigung nicht verändert.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm nach Zahlung zur schriftlichen Bestätigung vorgelegte Vertragsausfertigung entsprechend den im individuellen Dienstleistungsvertrag vereinbarten Bedingungen unterzeichnet an EPION zurückzusenden.

(7) Die Zahlung und der dadurch erfolgte Vertragsschluss stellen für sich allein weder einen Verzicht auf ein gesetzliches Widerrufsrecht noch ein Verlangen des Kunden dar, mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zu beginnen.

(8) Ein Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur, wenn der Kunde dies ausdrücklich verlangt und die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen abgegeben wurden.


§ 3 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem dem Kunden übermittelten individuellen Dienstleistungsvertrag und der entsprechenden Rechnung.

Preisangaben in einem Dienstleistungsanfrage- oder Voranmeldeformular dienen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, lediglich der vorvertraglichen Information und begründen für sich allein keine Zahlungspflicht.

(2) Die Rechnung wird dem Kunden zusammen mit oder im Zusammenhang mit dem Vertragsangebot elektronisch übermittelt. Der Vertragsschluss richtet sich nach § 2 dieser AGB.

(3) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder über eine andere ausdrücklich vereinbarte Zahlungsmethode.

Soweit eine Ratenzahlung vereinbart wurde, stellt diese grundsätzlich lediglich eine Zahlungserleichterung hinsichtlich der vereinbarten Gesamtvergütung dar. Einzelheiten ergeben sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag und der Rechnung.

(4) Gerät der Kunde mit einer nach Vertragsschluss fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gegenüber Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Übersetzungs-, Beglaubigungs-, Apostillen-, Notar-, Behörden-, Prüfungs-, Konsulats-, Versand-, Kurier-, Dokumenten- oder sonstige Fremdkosten sind nicht Bestandteil der Beratungsvergütung, sofern im individuellen Dienstleistungsvertrag oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde.


§ 4 Widerrufsrecht, vorzeitiger Leistungsbeginn und Vertragsbeendigung

(1) Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Die Voraussetzungen, Fristen und das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts ergeben sich aus der dem Kunden vor Vertragsschluss gesondert in elektronischer Form übermittelten Widerrufsbelehrung.

Dem Kunden wird außerdem ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt.

(2) Der Vertragsschluss und die Zahlung des vereinbarten Entgelts bedeuten für sich allein weder einen Verzicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht noch ein Verlangen des Kunden, mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zu beginnen.

(3) Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass EPION bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, ist hierfür ein ausdrückliches Verlangen des Kunden erforderlich.

Die hierfür erforderlichen Erklärungen und Informationen werden dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.

(4) Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass EPION bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann EPION unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Zugang des Widerrufs tatsächlich erbrachten Dienstleistungen verlangen.

Bei der Berechnung des Wertersatzes werden insbesondere der vereinbarte Gesamtumfang der Dienstleistung sowie Art und Umfang der bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Leistungen berücksichtigt.

Hierzu können insbesondere bereits durchgeführte Profilbewertungen, Dokumentenprüfungen, Verfahrens- und Antragsplanungen, Behörden- und Bundeslandrecherchen, Vorbereitungen von Antragsunterlagen, Lebenslaufarbeiten, Korrespondenzen, organisatorische Tätigkeiten, Koordinationsleistungen und sonstige bereits erbrachte vertragliche Leistungen gehören.

(5) Bei einem Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur unter den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher vor Beginn der Dienstleistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass EPION vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch EPION erlischt.

(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht und eine Kündigung beziehungsweise sonstige Beendigung des Vertrages sind voneinander zu unterscheiden.

Die Voraussetzungen einer Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung ergeben sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 5 Haftung

(1) EPION erbringt die vereinbarten Beratungs-, Organisations-, Vermittlungs- und Unterstützungsleistungen mit der im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit erforderlichen Sorgfalt.

Eine Garantie für einen bestimmten behördlichen, beruflichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg wird nur übernommen, wenn dies im individuellen Dienstleistungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Insbesondere besteht keine Garantie für die Erteilung einer Approbation, Berufserlaubnis oder Anerkennung, für eine bestimmte Gleichwertigkeits- oder Defizitentscheidung, eine Prüfungszulassung, einen Prüfungserfolg, ein Visum, eine bestimmte Bearbeitungsdauer oder eine bestimmte Entscheidung einer Behörde oder sonstigen dritten Stelle.

(2) EPION haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von EPION, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben unberührt.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet EPION nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) EPION haftet nicht für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten, Terminvergaben, Prüfungsentscheidungen, zusätzliche Dokumentenanforderungen, Änderungen von Verfahren oder sonstige Maßnahmen von Behörden, Anerkennungsstellen, Kammern, Konsulaten, Botschaften, Bildungseinrichtungen, Prüfungsstellen, Übersetzern, Notaren, Versandunternehmen oder sonstigen unabhängigen Dritten, soweit EPION diese Umstände nicht zu vertreten hat.

(6) Soweit Entscheidungen oder Handlungen des Kunden auf allgemeinen Informationen oder organisatorischen Hinweisen von EPION beruhen, bleibt der Kunde für seine eigenen persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Entscheidungen verantwortlich.


§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet.

(2) EPION verarbeitet die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten, Informationen und Unterlagen insbesondere zur Bearbeitung der Dienstleistungsanfrage, zur Vorbereitung und Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

(3) Soweit es für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung erforderlich ist, können personenbezogene Daten und Unterlagen insbesondere an zuständige Anerkennungsbehörden, Approbationsbehörden, Berufskammern, Prüfungsstellen, Konsulate, Übersetzer, Beglaubigungsstellen sowie sonstige im jeweiligen Verfahren erforderliche Stellen oder Dienstleister übermittelt werden, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht.

(4) Eine darüber hinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage, eine vertragliche Erforderlichkeit oder – soweit erforderlich – eine entsprechende Einwilligung des Kunden besteht.

(5) Personenbezogene Daten und Unterlagen werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Wahrung berechtigter rechtlicher Interessen erforderlich ist.

(6) Ergänzende Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von EPION.


§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen entzogen wird, der ihnen nach dem ohne Rechtswahl anwendbaren Recht zusteht.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder kann nach den gesetzlichen Vorschriften wirksam eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden, wird – soweit gesetzlich zulässig – Nordhorn als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Individuelle Vertragsabreden zwischen EPION und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Änderungen und Ergänzungen des individuellen Vertragsverhältnisses richten sich nach den dort vereinbarten Formvorgaben. Zwingende gesetzliche Formvorschriften sowie individuelle Vereinbarungen der Parteien bleiben unberührt.


§ 8 Art und Umfang der Dienstleistungen / Keine Rechtsberatung

(1) Die durch EPION Vermittlung und Beratung angebotenen Dienstleistungen beziehen sich insbesondere auf allgemeine Informationen, organisatorische Unterstützung, Verfahrensbegleitung sowie administrative Hilfestellungen im Zusammenhang mit Approbations-, Anerkennungs-, Bewerbungs- und Dokumentenvorbereitungsprozessen in Deutschland.

Der konkrete Umfang der vom jeweiligen Kunden beauftragten Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag.

(2) Gegenstand der Tätigkeit können insbesondere sein:

• allgemeine Verfahrensinformationen,
• organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung von Unterlagen,
• allgemeine Hinweise zu Übersetzungs-, Beglaubigungs- und Dokumentenprozessen,
• Unterstützung bei administrativen Abläufen,
• organisatorische Verfahrensbegleitung,
• allgemeine Informationen zu Anerkennungswegen, Bundesländern und behördlichen Abläufen,
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Organisation von Anerkennungs- und Approbationsverfahren,
• allgemeine Informationen und organisatorische Unterstützung im Zusammenhang mit Fachsprachprüfungen (FSP) und Kenntnisprüfungen (KP),
• Unterstützung bei der Kommunikation und Koordination im Rahmen des vereinbarten Verfahrens,
• sowie weitere im individuellen Dienstleistungsvertrag ausdrücklich vereinbarte Leistungen.

(3) Die angebotenen Dienstleistungen stellen keine anwaltliche Tätigkeit, keine gerichtliche Vertretung und keine Rechtsberatung dar, soweit eine solche Tätigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) oder anderen gesetzlichen Vorschriften ausschließlich hierzu befugten Personen vorbehalten ist.

(4) EPION trifft keine Entscheidungen im Namen von Behörden, Anerkennungsstellen, Berufskammern, Prüfungsstellen, Konsulaten oder sonstigen staatlichen oder unabhängigen Institutionen.

Insbesondere Entscheidungen über:

• Approbation,
• Berufserlaubnis,
• Anerkennung und Gleichwertigkeit,
• Defizitfeststellungen,
• Bearbeitungszeiten,
• Prüfungszulassungen und Prüfungsergebnisse,
• behördliche Anforderungen und Nachforderungen,
• Visaverfahren,
• sowie sonstige behördliche Maßnahmen

werden ausschließlich durch die jeweils zuständigen Behörden, Anerkennungsstellen, Kammern, Konsulate oder sonstigen zuständigen Institutionen getroffen.

(5) EPION übernimmt keine Garantie für einen bestimmten behördlichen Ausgang, eine bestimmte Bearbeitungsdauer, einen bestimmten Prüfungserfolg oder einen bestimmten Verfahrenserfolg.

Verzögerungen, zusätzliche Dokumentenanforderungen, Prüfungsanforderungen, Ablehnungen oder von den Erwartungen des Kunden abweichende Entscheidungen einer zuständigen Stelle bedeuten für sich allein nicht, dass die vertraglich vereinbarte Beratungs- oder Unterstützungsleistung von EPION nicht erbracht wurde.

(6) Die Beratungsvergütung stellt, soweit im individuellen Dienstleistungsvertrag entsprechend vereinbart, keine ausschließlich nach Beratungsstunden berechnete Vergütung dar, sondern die Vergütung für das vereinbarte Beratungs-, Organisations- und Verfahrensbegleitungspaket.

Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung richten sich nach dem individuellen Dienstleistungsvertrag.

(7) Soweit im Einzelfall eine individuelle verbindliche rechtliche Prüfung, anwaltliche Vertretung, ein Widerspruchsverfahren, ein gerichtliches Verfahren oder eine sonstige Rechtsdienstleistung erforderlich ist, die EPION rechtlich nicht erbringen darf, wird dem Kunden empfohlen, einen hierzu befugten Rechtsanwalt oder eine andere hierzu befugte Stelle zu beauftragen.

(8) Übersetzungs-, Beglaubigungs-, Apostillen-, Notar-, Behörden-, Prüfungs-, Konsulats-, Dokumenten-, Versand- oder sonstige verfahrensbezogene Fremdkosten sind – sofern im individuellen Dienstleistungsvertrag oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – nicht Bestandteil der allgemeinen Beratungsvergütung und vom Kunden selbst zu tragen.

(9) Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des individuell vereinbarten Dienstleistungspakets sind, können auf Wunsch des Kunden gesondert vereinbart und gesondert vergütet werden.

(10) Für den konkreten Umfang der gegenüber dem jeweiligen Kunden geschuldeten Leistungen ist der individuelle Dienstleistungsvertrag maßgeblich.