Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EPION VERMITTLUNG UND BERATUNG
Gildestrasse 7, 48455 Bad Bentheim
Inhaber: Samet Gürlek
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen durch EPION VERMITTLUNG UND BERATUNG (nachfolgend „EPION“ oder „wir“).
(2) Unsere Dienstleistungen richten sich an Privatpersonen und Unternehmen.
(3) Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars bestätigt der Kunde ausdrücklich, die vereinbarte Vergütung zu akzeptieren und verpflichtet sich zur Zahlung, auch wenn die Dienstleistung bereits teilweise erbracht wurde. Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars, dass er über Inhalt, Umfang und Kosten der Dienstleistung umfassend informiert wurde und die Leistungen ausdrücklich beauftragt.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsbeginn
(1) Kunden können über unser Online-Formular eine Anfrage stellen. Diese Anfrage stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Kontaktaufnahme.
(2) Nach Eingang der Anfrage führen wir ein unverbindliches Erstgespräch mit dem Kunden, in dem die Beratungs- oder Vermittlungsleistung besprochen wird.
(3) Ein Vertrag kommt bereits zustande, sobald der Kunde das Anmeldeformular unterzeichnet und/oder die Dienstleistungen von EPION in Anspruch nimmt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Leistung auf Wunsch des Kunden bereits vor Unterzeichnung eines gesonderten Dienstleistungsvertrages beginnt. Die Unterzeichnung eines gesonderten Dienstleistungsvertrages dient lediglich der weiteren Konkretisierung der vereinbarten Leistungen und stellt keine Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages dar.
(4) Die Dienstleistung kann auf Wunsch des Kunden auch bereits vor Unterzeichnung eines gesonderten Vertrages beginnen.
§ 3 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung kann sowohl im Anmeldeformular als auch in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt werden.
(2) Nach Vertragsabschluss stellt EPION eine Rechnung aus. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu begleichen.
(3) Die Zahlung kann per Banküberweisung oder einer anderen vereinbarten Zahlungsmethode erfolgen.
(4) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
§ 4 Widerrufsrecht und Vertragskündigung
(1) Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß den deutschen Verbraucherrechtsbestimmungen.
(2) Falls ein Kunde den Vertrag kündigen möchte, ist dies nur unter den in der individuellen Vereinbarung festgelegten Bedingungen möglich.
(3) Sobald die Dienstleistung begonnen hat, besteht kein Widerrufsrecht mehr, sofern dies im Vertrag ausdrücklich geregelt wurde.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Wir bieten eine professionelle Beratung und Vermittlung, übernehmen jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung oder einen bestimmten Beratungserfolg.
(2) EPION haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
(3) Für wirtschaftliche Entscheidungen, die der Kunde aufgrund unserer Beratung trifft, übernehmen wir keine Verantwortung.
§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Kundendaten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vertraulich behandelt.
(2) Die übermittelten Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Dienstleistungserbringung notwendig und vertraglich vereinbart.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Nordhorn, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 8 Art und Umfang der Dienstleistungen / Keine Rechtsberatung
(1) Die durch EPION Vermittlung und Beratung angebotenen Dienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf allgemeine Informationen, organisatorische Unterstützung, Verfahrensbegleitung sowie administrative Hilfestellungen im Zusammenhang mit Approbations-, Anerkennungs-, Bewerbungs- und Dokumentenvorbereitungsprozessen in Deutschland.
(2) Gegenstand der Tätigkeit ist insbesondere: • allgemeine Verfahrensinformation, • organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung von Unterlagen, • allgemeine Hinweise zu Übersetzungs-, Beglaubigungs- und Dokumentenprozessen, • Unterstützung bei administrativen Abläufen, • organisatorische Verfahrensbegleitung, • allgemeine Informationen zu Anerkennungswegen, Bundesländern und behördlichen Abläufen, • sowie allgemeine Kommunikations- und Organisationsunterstützung.
(3) Die angebotenen Dienstleistungen stellen ausdrücklich keine anwaltliche Tätigkeit, keine gerichtliche Vertretung und keine verbindliche Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar.
(4) Sämtliche Informationen und Hinweise werden ausschließlich im Rahmen allgemeiner Verfahrens- und Organisationsinformationen bereitgestellt. Eine individuelle rechtliche Einzelfallprüfung oder verbindliche rechtliche Bewertung erfolgt nicht.
(5) Entscheidungen über: • Approbation, • Anerkennung, • Defizitfeststellungen, • Bearbeitungszeiten, • Prüfungszulassungen, • behördliche Anforderungen, • Visaverfahren, • oder sonstige behördliche Maßnahmen werden ausschließlich durch die jeweils zuständigen Behörden, Anerkennungsstellen, Konsulate oder staatlichen Institutionen getroffen.
(6) EPION Vermittlung und Beratung übernimmt keine Garantie für einen bestimmten behördlichen Ausgang, eine bestimmte Bearbeitungsdauer oder einen bestimmten Verfahrenserfolg.
(7) Sofern im Einzelfall eine verbindliche rechtliche Prüfung, eine anwaltliche Vertretung, ein Widerspruchsverfahren, ein gerichtliches Verfahren oder eine individuelle Rechtsberatung erforderlich ist, wird dem Kunden empfohlen, sich zusätzlich an einen hierzu befugten Rechtsanwalt oder eine zuständige offizielle Beratungsstelle zu wenden.
(8) Übersetzungs-, Beglaubigungs-, Apostillen-, Notar-, Behörden-, Prüfungs-, Konsulats-, Dokumenten- oder sonstige verfahrensbezogene Fremdkosten sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – nicht Bestandteil der allgemeinen Beratungsvergütung und vom Kunden selbst zu tragen.
(9) Zusätzliche organisatorische Unterstützungsleistungen, die über die allgemeine Beratungsleistung hinausgehen, können gesondert vereinbart und gesondert vergütet werden.